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OVG Hamburg, 21.01.1997 - Bs PH 1/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einigungsstellenbeschluß; Schriftlichkeit; Begründung; Unterzeichnung; Mitglieder der Einigungsstelle
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 31.10.1994 - 2 FL 5/94
- OVG Hamburg, 21.01.1997 - Bs PH 1/95
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses
Aus diesem Grund lässt sich der Rechtsgedanke des § 319 ZPO (jederzeitige Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten) so nicht auf die Konstellation fehlender Unterschriften übertragen, zumal die Einigungsstelle kein Gericht ist und Einigungsstellenbeschlüsse wegen ihrer besagten "normativen" Wirkung Bedeutung gerade nicht nur für die Beteiligten der Einigungsstelle, sondern ganz im Gegenteil häufig für eine Vielzahl anderer Personen erlangen, was sie maßgeblich von der für Gerichtsentscheidungen typischen Wirkung unterscheidet (a.A. OVG NW, B.v. 20.12.1989 - CL 28/87 - PersV 1991, 177; OVG Hamburg, B.v. 21.1.1997 - Bs PH 1/95 - PersR 1997, 367 unter 2. a.E.;… Ballerstedt u.a., BayPVG, Art. 71 Rn. 65). - OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99
Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das …
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